I. Umfang und Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SIWA-Austria (System Integration & Web Architecture), Inhaber: - Jochen Landvoigt, Koppelweg 24, A-4060 Leonding
- Matthias Zwittag, Silberbach 88, A-4230 Pregarten
(nachstehend SIWA-Austria genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Lieferungen/Leistungen im Bereich e-commerce von SIWA-Austria. Die AGB werden mit dem Auftrag des Auftraggebers oder falls ein solcher nicht erfolgt ist, durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung Vertragsinhalt, ohne daß es dazu einer besonderen Vereinbarung bedarf. Die einzelnen Punkte dieser AGB werden nur wirksam, wenn zwischen dem Auftraggeber und SIWA-Austria keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. SIWA-Austria behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Für den Fall der erfolgten Änderung steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu. Es gilt die jeweils gültige Fassung der AGB von SIWA-Austria als Vertragsbestandteil. Diese AGB samt den für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltsbestimmungen liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei SIWA-Austria zur Einsichtnahme bereit bzw. sind auf der Homepage von SIWA-Austria (unter www.siwa.at/agb) abrufbar.
II. Rechnungen & Verträge
Rechnungen werden nach den in Österreich gültigen Richtlinien erstellt und inklusive der gesetzlichen Steuern und Abgaben berechnet. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden keine Skonti und Rabatte gewährt. Alle Angaben sind, wenn nicht gesondert gekennzeichnet, jeweils in Euro (€) und verstehen sich exclusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die im Auftrag bzw. Bestellung angeführten Preise basieren unter anderem auf TK Leitungskosten, Zusammenschaltungskosten, Energiekosten, Raumkosten, Gebühren Steuern, Stromkosten und Personalkosten von SIWA-Austria. Sollten sich diese Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung (Erbringung der Leistung) wesentlich verändern, so kann der vereinbarte Preis durch SIWA-Austria entsprechend angepasst werden.
Jede ausgestellte Rechnung ist sofort nach Erhalt einzuzahlen. Der Rechnungsbetrag muss aber spätestens sieben Werktage nach Rechnungserhalt auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gut geschrieben sein. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem SIWA-Austria über sie verfügen kann.
Bei Nichteinzahlung der ausgestellten Rechnungen kann der Vertrag als vom Kunden gekündigt angesehen werden. Die Leistungen von SIWA-Austria können in diesem Fall sofort eingestellt werden.
Im Falle des Zahlungsverzuges kann SIWA-Austria sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 12 % zumindest jedoch 3 % über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen, sofern SIWA-Austria nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist SIWA-Austria berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt SIWA-Austria vorbehalten.
Vertragskündigungen haben jeweils mindestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Periode zu erfolgen falls keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Eine Einzahlung für eine neue Periode hat automatische Vertragsverlängerung zur Folge. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart beträgt die Mindestvertragslaufzeit bei e-commerce-Dienstleistungen inklusive Wartung ein Jahr.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per eingeschriebenen Brief gekündigt wurde.
Vor Ablauf der Mindestvereinbarungsdauer ist das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung.
Eine fristlose Kündigung durch SIWA-Austria kann unter folgenden Gründen erfolgen: - Das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente auf strafrechtsrelevanten Aktivitäten des Auftraggebers, insbesondere Volksverhetzung, Diskriminierung von anderen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion oder Weltanschauung.
- Veröffentlichung von Daten in jeglicher Form ohne nachgewiesenes Einverständnis des Originärs.
- Missachtung von Datenschutzbestimmungen (z.B.: Warez MP3 etc..)
- Gesetz- und/oder vertragswidrige Nutzung der durch SIWA-Austria bereitgestellten Leistungen.
- Veröffentlichung von pornografische Inhalten.
- Jegliche Nutzung des virtuellen Servers, die das gesamte Serververhalten als solches beeinträchtigt.
- Zahlungsverzug laut den AGB.
Entgeltforderungen von anderen Betreibern, welche aufgrund des Vertrages oder einer Vereinbarung über die zusätzliche Leistung dem Auftraggeber auf Rechnung von SIWA-Austria vorgeschrieben werden - z.B. Entgeltforderungen der Telekom Austria AG - stehen Entgeltforderungen von SIWA-Austria gleich.
Der Auftraggeber hat Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von SIWA-Austria geführt wird sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer und seiner Bank- und Kreditkartenverbindung sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung SIWA-Austria schriftlich anzuzeigen.
Gibt der Auftraggeber eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen von SIWA-Austria insbesondere Kündigungen oder Erledigungen im Einwendungsverfahren nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen von SIWA-Austria gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden.
Sofern der Auftraggeber zustimmt können - auch rechtlich bedeutsame - Erklärungen von SIWA-Austria dem Auftraggeber mittels elektronischer Medien übermittelt werden.
III. Preisgültigkeit
Die gültigen Preise sind den aktuellen Preislisten, Prospekten bzw. der Homepage von SIWA-Austria zu entnehmen. SIWA-Austria behält sich das Recht vor, Preise anzupassen bzw. zu verändern. Preisänderungen von dauerhaften Verträgen sind möglich (z.B.: allgemeine Preissteigerung) und werden in der Regel rechtzeitig angekündigt.
IV. Leistungserbringung
Die Leistungen von SIWA-Austria werden von SIWA-Austria abgewickelt und soweit als möglich auch erbracht. SIWA-Austria-Mitarbeiter stellen jeweils in ihrem Spezialgebiet ihre Leistung zur Verfügung. Internet-Dienstleistungen, die nicht direkt von SIWA-Austria gegeben werden können (z.B.: Standleitungen), werden von anderen Firmen durchgeführt, wobei SIWA-Austria keine Gewähr für die ständige unproblematische Benutzung übernimmt.
Folgekosten, die durch die Verwendung des Internet beim Kunden entstehen (z.B.: Telefongebühren) werden vom Kunden selbst getragen.
SIWA-Austria übernimmt keine Gewähr , daß die angebotenen Dienste immer zugänglich sind oder daß die Daten auf den Rechnern von SIWA-Austria sowie unseren Partnern immer gespeichert sind. Jedoch wird SIWA-Austria alles daran setzen um eine ständige Verfügbarkeit der Dienste zu ermöglichen. SIWA-Austria haftet dabei nicht für eventuell auftretende Nachteile wie zum Beispiel Datenverlust, Netzwerk-/Serverausfälle und dergleichen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die SIWA-Austria die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber hat SIWA-Austria auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen SIWA-Austria die Lieferungen bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufsfrist hinauszuschieben.
Dauert die Behinderung, die erheblich ist, länger als 2 Wochen, so ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Minderung liegt vor, wenn: - der Kunde nicht mehr auf die WEB-Seiten zugreifen kann und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann
- die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner Dienste unmöglich wird.
Bei Ausfällen von Diensten wegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von SIWA-Austria liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallszeiten nur dann erstattet, wenn SIWA-Austria oder eine der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallszeitraum über mehr als 3 Werktage erstreckt.
Überlässt SIWA-Austria dem Auftraggeber zur dauernden Inanspruchnahme einer Leistung eine benötigte Hardware - so bleibt diese Eigentum von SIWA-Austria und ist nach Ablauf der Gültigkeit oder anlässlich der Beendigung des Vertrages oder der Vereinbarung über die zusätzliche Leistung SIWA-Austria auf Verlangen zurückzugeben. Der Auftraggeber hat die Hardware vor schädlichen Einflüssen oder unsachgemäßer Behandlung zu schützen. Er hat sie sorgfältig aufzubewahren. Im Falle einer fernmündlichen Verlust- oder Diebstahlsanzeige ist diese nachträglich schriftlich beizubringen.
SIWA-Austria vermittelt und reserviert beantragte Domains im Namen und auf Rechnung des Domaininhabers, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für Domain-Adressen (wie z.B. .com, .net, .org, .info, .biz) von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle eingerichtet. SIWA-Austria fungiert hinsichtlich der von der Registrierungsstelle verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); SIWA-Austria übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit einer Domain; SIWA-Austria erwirbt oder vergibt daher keine Rechte an der Domain-Bezeichnung. SIWA-Austria treffen auch keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Domain, insbesondere ist SIWA-Austria nicht zur Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit der Domain-Bezeichnung verpflichtet. Was die Einrichtung und Führung der Domain betrifft, besteht ein Vertragsverhältnis lediglich zwischen dem Domaininhaber und der Registrierungsstelle. Ausdrücklich festgehalten wird, daß SIWA-Austria insbesondere keinerlei Haftung dafür übernimmt, daß die Domain zu einem bestimmten Zeitpunkt registriert ist bzw. sein wird.
Festgehalten wird, dass SIWA-Austria bei Nichtbezahlung der Verwaltungsgebühr zur Sperrung bzw. Verweigerung beantragter Änderungen berechtigt ist.
Der Domaininhaber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Domaininhabers mit der Registrierungsstelle erst endet, wenn der Vertrag mit SIWA-Austria aufgelöst wird. Der Domaininhaber hat den Vertrag mit der Registrierungsstelle daher nicht eigens bei der Registrierungsstelle zu kündigen, wenn er den Vertrag mit SIWA-Austria aufgelöst hat, vielmehr wird diesfalls die Registrierungsstelle von der Kündigung durch SIWA-Austria in Kenntnis gesetzt.
V. Kundenverpflichtung im Internet
Die Nutzung der SIWA-Austria-Dienstleistungen durch Dritte sowie die Weitergabe der Dienstleistung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SIWA-Austria.
Es besteht von SIWA-Austria keine Prüfungspflicht der Seiten des Auftragsgebers. SIWA-Austria behält sich das Recht vor, das Angebot des Auftragsgebers zu sperren, falls dieser Programme auf seinem virtuellen Server installiert, die das Betriebssystem des Servers beeinträchtigen können.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via electronic Mail über Email Adressen seiner Domain bzw. seines Accounts zu initiieren, ohne von den Email Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. SIWA-Austria behält sich das Recht vor, bei Verstoß die Lieferung oder Leistung vorübergehend oder langfristig zu sperren.
Im Sinne der obigen Absätze ist der Auftraggeber (Reseller) ebenfalls für die entsprechenden Webspace-Accounts seiner Kunden verantwortlich.
Der Auftraggebers verpflichtet sich, sämtliche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten und keine wie immer gearteten, insbesondere strafrechtlich verbotenen oder zivilrechtlich unzulässigen, Inhalte zu verbreiten, mitzuteilen, bekannt zu machen oder in sonstiger wie immer gearteter Form aufzunehmen und es verpflichtet sich der Auftraggebers, SIWA-Austria diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggebers haftet SIWA-Austria gegenüber sohin für jedwede Inanspruchnahme aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des Auftraggebers.
Stellt der Auftraggebers im Rahmen des SIWA-Austria übernommenen Vertragsverhältnisses Material welcher Art auch immer (insbesondere auch Software, Pläne, Entwürfe udgl.) zur Verfügung, so ist SIWA-Austria nicht zu Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung jener Materialien verpflichtet. Insbesondere ist SIWA-Austria diesbezüglich hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter (insbesondere solcher aus dem Rechtsgrund des Urheberrechts bzw. sämtlicher sonstiger gewerblicher Schutzrechte) schad- und klaglos zu halten.
Der Auftraggebers räumt SIWA-Austria das uneingeschränkte Werknutzungsrecht an den vom Auftraggebers im Zuge des Projektes zur Verfügung gestellten Materialien ein.
Im Falle des Verstoßes des Auftraggebers gegen diesem obliegende gesetzliche oder vertragliche Pflichten ist SIWA-Austria berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und sämtliche weiteren Dienste für den Auftraggebers einzustellen sowie den Ersatz des entstandenen Schadens zu fordern.
Der Auftraggebers nimmt zur Kenntnis, dass die Erfüllung des Vertrages durch SIWA-Austria seiner Mitwirkung bedürfen kann. Dies betrifft insbesondere die Zurverfügungstellung der erforderlichen (Test-)Daten und sonstigen Texte, Bilder, Informationen, Zeichen und Muster sowie die Mitwirkung an Probebetrieben. Kommt der Auftraggebers einer diesbezüglichen Aufforderung zur Mitwirkung durch SIWA-Austria nicht nach, so ist SIWA-Austria berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die bisher erbrachten Leistungen sind in Rechnung zu stellen und sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggebers erwirbt keinerlei Nutzungsrecht an den bisher erbrachten Leistungen.
VI. Datensicherung, Datensicherheit, Datenschutz
Der Auftraggeber stellt SIWA-Austria von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit nicht durch gesonderte Service-Verträgen vereinbart, ist SIWA-Austria nicht für die Datensicherung der auf dem virtuellen Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten auf den virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Der Auftraggeber erhält zur Pflege seines Angebotes einen Loginnamen und ein Loginpasswort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert.
Werden Leistungen von SIWA-Austria durch unberechtigte Dritte unter Verwendung von Benutzerdaten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen der Meldung des Auftrages zur Änderung des Passwortes bei SIWA-Austria.
Dem Auftraggeber ist bekannt, daß augrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören; dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf. SIWA-Austria haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von Email Nachrichten oder anderwertige übermittleten Informationen.
SIWA-Austria ist zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung auf die Zurverfügungstellung von Daten des Auftraggebers angewiesen. SIWA-Austria ist berechtigt, den Namen (die Firma) des Auftraggebers in der Referenzliste auf der Homepage von SIWA-Austria anzugeben, ohne dass hieraus seitens des Auftraggebers irgendwelche Ansprüche (aus welchem Rechtsgrund auch immer) geltend gemacht werden können. Diese Berechtigung gilt bis zum jederzeit vom Auftraggebers erklärbaren schriftlichen Widerspruch.
SIWA-Austria ist berechtigt, sämtliche vom Auftraggebers zur Verfügung gestellte Daten (auch automationsunterstützt) zu verwenden, ermitteln, überlassen, übermitteln, zu bearbeiten und verarbeiten sowie – sofern dies aufgrund des Vertrages erforderlich ist - an Dritte weiterzugeben und die Daten bekannt zu machen (zur Beauftragung Dritter: Punkt XII). Der Auftraggebers erteilt seine ausdrückliche (widerrufliche) Zustimmung zur oben beschriebenen Verwendung der von ihm zur Verfügung gestellten (oder von SIWA-Austria für ihn ermittelten) Daten.
VII. Gewährleistung, Schadenersatz
SIWA-Austria haftet für allfällige Schäden des Auftraggebers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. SIWA-Austria haftet in keinem Falle bei vertrags- oder rechtswidriger Verwendung der gelieferten Ware, ebenso nicht bei missbräuchlichen oder rechtswidrigen Zu- oder Eingriffen Dritter.
Der Auftraggeber hat allfällige Mängel binnen 2 Wochen nach erfolgter Lieferung / Leistung durch SIWA-Austria schriftlich und detailliert zu rügen. Unterbleibt eine solche schriftliche Mängelrüge, so sind sämtliche Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. SIWA-Austria ist berechtigt, sich von allfälligen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass sie in angemessener Frist die mangelhafte Lieferung gegen eine mangelfreie austauscht bzw. Verbesserung bewirkt. SIWA-Austria bietet keine Gewähr dafür, dass die Lieferung / Leistung dem Geschmack des Auftraggebers entspricht. Aus Gründen der Gestaltung, des Gefallens und/oder Geschmacks bestehen daher keine wie immer gearteten Ansprüche (insbesondere nicht: Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung udgl.) seitens des Auftraggebers.
SIWA-Austria trifft keine wie immer geartete Haftung für Unterbrechungen der Internet-Dienstleistungen, welche nicht im Einflussbereich von SIWA-Austria liegen.
SIWA-Austria übernimmt keine Gewähr, dass alle SIWA-Austria-Services ohne Unterbrechung zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. Weiters kann auch keine Gewähr übernommen werden, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. SIWA-Austria haftet nicht für Handlungen Dritter im Netzwerkbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die Dritte dem Auftraggebers im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen. Außerdem behält sich SIWA-Austria Standzeiten für die Systemwartung und Administration des SIWA-Austria-Servers vor, die keiner expliziten Verständigung bedürfen. Sollten jedoch die SIWA-Austria-Services über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum bei Vorauszahlung um diesen Zeitraum bzw. werden bei anderen Abrechnungsformen keine Entgelte für diese Zeit verrechnet. Ausgeschlossen davon sind Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmer und dem jeweiligen Einwählpunkt (POP) des Kunden auftreten und Störungen der Netzwerkdienste des jeweiligen Service-Providers. Außerdem übernimmt SIWA-Austria keine Gewähr für Störungen und Ausfälle seitens aller Unternehmen und Institutionen, die einen weltweiten Netzwerkbetrieb ermöglichen und deren Netzwerk-Infrastruktur Sie benutzen, um eine Verbindung zum SIWA-Austria-Server herzustellen, denn eine Verbindung mit dem SIWA-Austria-Server ist für eine einwandfreie Netzwerkkommunikation Voraussetzung. Zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebes sind die betreffenden technischen Richtlinien (für Internetdienstleistungen die betreffenden RFC-Dokumente) einzuhalten. Bei technischen Störungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden. Für die von ihm verursachten Schäden haftet der Auftraggeber. SIWA-Austria trifft keine Haftung, wenn der Zugang zu (oder der fehlerfreie Betrieb der) WEB-Seiten des Auftraggebers aufgrund von Firewall-Schaltungen bzw. –Einstellungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter nicht möglich ist.
VIII. Software
Der Kunde erwirbt lediglich jene Rechte an den Software-Produkten, welche in der Auftragsvereinbarung ausdrücklich angeführt sind. In Ermangelung solcher Angaben erwirbt der Auftraggebers ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken und für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen zu verwenden. Der Auftraggebers nimmt das ausschließliche Urheberrecht von SIWA-Austria zur Kenntnis.
Der Auftraggeber erklärt sich mit allen für die erworbenen Softwarerechte geltenden vertraglichen Richtlinien einverstanden. Dies sind insbesondere Softwarelizenzverträge und Softwarenutzungsabkommen. Bei individuell von SIWA-Austria erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei SIWA-Austria, der Auftraggebers hat insbesondere keinen Anspruch auf Aushändigung des Source-Codes.
Mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Für Software, die als „Public Domain“, als „Shareware“ oder als „Beta Release“ klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen.
SIWA-Austria wird beauftragte Software in einer dem Stand der Technik entsprechenden Form herstellen. Im übrigen nimmt der Auftraggebers zur Kenntnis, dass es bei Software nicht möglich ist, jedwede Fehler auszuschließen bzw. eine völlig fehlerfrei arbeitende Software herzustellen. SIWA-Austria übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggebers getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammen arbeitet und dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Software-Fehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
Im Falle der unzulässigen Software-Bearbeitung durch den Auftraggebers oder durch Dritte entfällt jedwede Haftung von SIWA-Austria.
IX. Zahlungsverkehr
Beinhaltet ein von uns erarbeitetes Projekt die Abwicklung eines Zahlungsverkehrs (insbesondere e-commerce), so wird SIWA-Austria die diesbezüglichen technischen Vorgaben dem Stand der Technik entsprechend einrichten. Eine darüber hinausgehende Gewähr kann nicht gegeben werden. Insbesondere entfällt jedwede Haftung bei rechtswidrigen Handlungen Dritter. Auch diesbezüglich kommen SIWA-Austria und der Auftraggebers überein, dass Fehler der Software nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Die Gewährleistung ist daher auf die Herstellung einer dem Stand der Technik entsprechenden Software beschränkt. Schadenersatz wird – Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgenommen – ausgeschlossen.
X. Haftungsausschluss
SIWA-Austria haftet nicht für den Inhalt der übermittelten und gespeicherten Daten von Kunden. Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden ist einvernehmlich ausgeschlossen.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pregarten, Republik Österreich. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung. An die Verpflichtungen aus Verträge, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von SIWA-Austria gebunden.
XII. Sonstiges
Alle Erklärungen von SIWA-Austria können auf elektronischem Weg an die Auftraggeber gerichtet werden.
SIWA-Austria ist auf eigenes Risiko ermächtigt, Partner und andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen und selbigen die hiefür erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen (insbes. Daten zu überlassen, also bei ihrer Datenanwendung Dienstleister in Anspruch zu nehmen), SIWA-Austria wird allerdings die von ihr in der Vereinbarung/diesen AGB übernommenen Geheimhaltungsverpflichtungen an die Dritten überbinden und jene Dritten zur Geheimhaltung verpflichten.
Ohne gegenteilige Aufträge dürfen die Internet-Adressen von Kunden auf der Internetseite von SIWA-Austria angeführt werden.
Der Auftraggebers erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur e-mail Werbung durch SIWA-Austria. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Stand: 09.01.2007 |