Barrierefreiheit im Internet
In Österreich Gesetz!
Und gut für SEO!
Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have: Sie ist rechtlich verankert, erweitert den potenziellen Nutzerkreis und wirkt sich positiv auf die Suchmaschinenoptimierung aus.
In Österreich bestehen seit Jahren Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit – für öffentliche Stellen verpflichtend und seit Juni 2025 durch EU-weit harmonisierte Anforderungen auch auf viele private Angebote ausgeweitet.
Barrierefreiheit gibt es auch im Web
Digitale Barrierefreiheit: Was gilt in Österreich?
Allgemeine Information (keine Rechtsberatung): In Österreich bestehen seit vielen Jahren Vorgaben zur Barrierefreiheit und zum Schutz vor Benachteiligung beim Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Informationen. Für öffentliche Stellen sind barrierefreie Websites und mobile Apps verpflichtend; in der Praxis richtet sich die Umsetzung an EN 301 549 und WCAG 2.1 AA aus. Seit Ende Juni 2025 sind zusätzlich EU-weit harmonisierte Anforderungen hinzugekommen, die zahlreiche Angebote des privaten Sektors betreffen – etwa E‑Commerce‑Websites und ‑Apps, Online‑Marktplätze, Bankdienstleistungen, E‑Books, Telekommunikationsdienste sowie Informations- und Ticketsysteme im Personenverkehr. Es gibt Übergangsregelungen und Ausnahmen. Prüfe unbedingt, ob und in welchem Umfang du mit deinem Unternehmen betroffen bist, und ziehe offizielle Informationsquellen heran.
Wichtig: Auch wenn nicht jede private Website explizit vom Gesetz erfasst ist, empfiehlt sich Barrierefreiheit aus Nutzungs-, Marken- und SEO-Sicht für alle Unternehmenswebsites.
Zahlen und warum das Thema wächst
In Österreich lebt über eine Million Menschen mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung – darunter ein großer Anteil mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Mit einer alternden Bevölkerung steigt der Bedarf an zugänglichen digitalen Angeboten weiter.
Digitale Barrierefreiheit als Pflicht und Chance
Wissensnugget aus dem IT-Cluster
Interview mit Matthias Zwittag und Cathrin Dorner (Business Upper Austria)
"Barrierefreiheit im Internet ist keine Imageangelegenheit eines Unternehmens – es steigert den potentiellen Nutzerkreis und bietet nebenbei auch viele Vorteile, wenn es um Suchmaschinenoptimierung geht."
Prinzipien und Richtlinien
WCAG 2.2
Die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 definieren vier grundlegende Prinzipien:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie wahrgenommen werden können (z. B. Alternativtexte, ausreichende Kontraste).
- Bedienbar: Navigation und Bedienelemente müssen per Tastatur und anderen Eingaben nutzbar sein; sichtbarer Fokus; genügend Zeit.
- Verständlich: Inhalte und Interaktionen müssen klar, konsistent und vorhersehbar sein; verständliche Fehlerhinweise.
- Robust: Inhalte müssen mit einer Vielzahl von Benutzeragenten und assistiven Technologien zuverlässig funktionieren.
Konformitätsstufen:
- A (Minimum)
- AA (branchenübliches Ziel; in vielen Rechtsrahmen gefordert)
- AAA (höchste Stufe, nicht immer vollständig realistisch)
Hinweis: Viele gesetzlichen Vorgaben verweisen aktuell noch auf WCAG 2.1 AA. Wir empfehlen, nach WCAG 2.2 AA zu entwickeln – das ist abwärtskompatibel und zukunftssicher.
Check und Optimierung
Ist deine Webseite barrierefrei?
Eine moderne Website soll dem Stand der Technik entsprechen – inklusive barrierefreier Gestaltung. Eine universelle Musterlösung gibt es nicht.
Sinnvoll ist ein strukturierter Check, z. B.:
- Anforderungsklärung: Welche Gesetze/Standards gelten für dein Angebot?
- Technischer Audit: Prüfung gegen WCAG 2.2 AA und EN 301 549 (Semantik/HTML, ARIA, Tastaturbedienung, Fokus, Kontraste, Formulare, Medien, PDFs/Dokumente).
- Nutzertests: Optional mit assistiven Technologien (Screenreader, Spracherkennung, Vergrößerungssoftware).
- Maßnahmenplan: Priorisierung nach Wirkung, Aufwand und Rechtsrisiko; klare Verantwortlichkeiten.
Häufige Quick Wins
- Alternativtexte für aussagekräftige Grafiken; Deko-Bilder ausblenden.
- Tastaturbedienung sicherstellen; sichtbarer Fokus.
- Ausreichende Farbkontraste; Farben nicht alleine zur Information nutzen.
- Korrekte Überschriftenstruktur, klare Linktexte.
- Formulare mit Labels, Fehlermeldungen und verständlichen Hilfetexten.
- Untertitel/Transkripte für Videos; Audiodeskription für relevante visuelle Inhalte.
- Barrierefreie PDFs oder besser: Inhalte als HTML bereitstellen.
- Konsistente Navigation; verständliche Sprache.
Unterstützung der Expert*innen
Barrierefrei-Check deiner Online-Lösung
Gerne unterstützt dich das Team der SIWA Online GmbH bei der Überprüfung deiner bestehenden Lösung und entwickelt gemeinsam mit dir Maßnahmen, um eine gesetzeskonforme und nutzerfreundliche Website herzustellen. Unsere Expertinnen im Onlinebereich haben jahrelange Erfahrung, gehen individuell auf deine Anforderungen ein und liefern die passende Lösung.
Weitere Informationen unter nachfolgenden Links
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) – RIS:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004228 - Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) – Infos im RIS:
https://www.ris.bka.gv.at/ (Suche nach „Web-Zugänglichkeits-Gesetz“) - European Accessibility Act – Richtlinie (EU) 2019/882:
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj - Sozialministerium – Barrierefreies Internet:
https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Barrierefreiheit.html - Broschürenservice des Sozialministeriums:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/ - WCAG 2.2 – Richtlinien (W3C):
https://www.w3.org/TR/WCAG22/ - EN 301 549 – Europäische Norm für Barrierefreiheit (externe Normenseite):
https://www.etsi.org/standards/en-301-549 - WKO – FAQs Barrierefreiheit:
https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/FAQ-s-Barrierefreiheit.html - WKO – Umsetzungstipps Barrierefreiheit:
https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/barrierefreiheit.html