Widerrufsbutton wird Pflicht
Countdown läuft – adaptiere deinen Shop bis 19. Juni 2026!
Kurz gesagt: Ab 19.06.2026 musst du in deinem B2C-Webshop eine leicht auffindbare, durchgehend verfügbare Rücktrittsfunktion anbieten – den Widerrufsbutton. Wer jetzt sauber umsetzt, vermeidet Stress und gewinnt Vertrauen.
Sehr wahrscheinlich.
Bist du betroffen?
- Gilt für alle Fernabsatzverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über Online-Oberflächen (Webshops, Plattformen, Apps, Spielkonsolen etc., inkl. Finanzdienstleistungen im Fernabsatz).
- Ausgenommen: Verträge ohne gesetzliches Rücktrittsrecht sowie Verträge, die ausschließlich per individueller Kommunikation (z. B. nur Telefon/E-Mail) zustande kommen.
- Anwendbar für Verträge, die ab dem 19.06.2026 abgeschlossen werden.
Mach den Button unübersehbar
So geht’s richtig
- Klare Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“.
- Leicht zugänglich, gut sichtbar und hervorgehoben – von allen Seiten erreichbar, ideal im Footer, optisch abgesetzt und dem Kaufbutton ähnlich.
- Während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar.
- Kein Pflicht-Login, keine separate App (wenn der Vertrag nicht über die App geschlossen wurde).
- Zusätzliche Hervorhebung durch Farbe, Rahmen, Kontrast oder Schriftgröße; Sprunglinks sind ok.
Ohne das wird’s riskant
Formular, Flow, Fristen
- Der Button führt zu einem Online-Formular.
- Pflichtfelder: Name, Vertragsidentifikation (z. B. Bestell-/Auftrags- oder Rechnungsnummer), bevorzugtes Kommunikationsmittel für die Bestätigung (z. B. E-Mail-Adresse).
- Versand über „Widerruf bestätigen“.
- Direkt danach:
- Eingangsbestätigung an dich auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) mit Inhalt, Datum und Uhrzeit.
- Nachricht an den Shopbetreiber mit allen relevanten Infos (Kontaktdaten, Bestellbezug, E-Mail).
- Die 14-tägige Widerrufsfrist bleibt unverändert; rechtzeitig ist, was online vor Fristablauf abgesendet wurde.
Sonst wird’s heikel
Rechtstexte updaten
- Für die Widerrufsbelehrung gibt es ab 19. Juni ein angepasstes gesetzliches Muster. Bis dahin gilt das bisherige – ergänze es um den Hinweis auf die neue Online-Rücktrittsfunktion.
- Formulierungsbeispiel:
„Du kannst dein Widerrufsrecht auch online unter [URL zur Widerruffunktion] ausüben. Wenn du diese Online-Funktion nutzt, senden wir dir unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt deiner Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.“ - Prüfe anschließend AGB und Datenschutzerklärung und aktualisiere sie bei Bedarf.
“Der Widerrufsbutton ist mehr als Pflicht – er ist ein Vertrauensanker. Wenn du ihn klar, fair und reibungslos umsetzt, gewinnst du Kundinnen und Kunden langfristig.”
Bis zum Stichtag
Dein 7-Punkte-Plan
- Button entwerfen, sichtbar platzieren (Footer + ggf. weitere Touchpoints).
- Widerrufsformular aufsetzen (inkl. Teilwiderruf), DSGVO-konform.
- E-Mail-Flows einrichten: Bestätigung an Verbraucher mit Zeitstempel; vollständige Meldung an Shopbetreiber.
- Logs/Audit-Trail sicher speichern.
- Widerrufsbelehrung um Online-Funktion ergänzen
- AGB und Datenschutz prüfen/updaten.
- End-to-End-Tests auf allen Geräten/Browsern – ohne Login, ohne App-Zwang.
Rechtlicher Hinweis in Kürze
Die EU-Richtlinie 2023/2673 wird in Österreich durch das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz (VerbRÄG 2026) umgesetzt und verankert den Widerrufsbutton in § 13a FAGG. Der Beschluss war zum Redaktionsschluss noch nicht final; Abweichungen sind möglich. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Wir machen dich compliant
- Analyse deines Shops
- Design und Platzierung des Buttons inkl. Barrierefreiheit
- Formular- und Prozess-Implementierung (Teilwiderruf, Bestätigungen, Logging)
- Integration in gängige Shopsysteme (Shopify, WooCommerce, PrestaShop) und Individualshops)
Abstimmung zu AGB/Datenschutz mit deiner Rechtsberatung und DSGVO-konforme Umsetzung
Bereit?
Wir übernehmen – melde dich
Du willst die Anforderungen sicher, userfreundlich und rechtzeitig umsetzen? Melde dich – wir beraten, planen und implementieren die komplette Lösung für deinen Shop.
Widerrufsbutton
Finde Antworten auf deine Fragen
Gilt die Button-Pflicht auch für digitale Produkte und Dienstleistungen?
Ja. Sie erfasst alle B2C-Fernabsatzverträge über Online-Oberflächen – Waren, digitale Inhalte und Dienstleistungen (inkl. Finanzdienstleistungen im Fernabsatz). Ausnahmen nur, wenn gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht (§ 18 FAGG).
Muss der Widerrufsbutton ohne Login und für Gastbestellungen funktionieren?
Ja. Der Button muss ohne vorheriges Einloggen nutzbar, leicht auffindbar und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein. Gastbestellungen dürfen nicht ausgeschlossen werden.
Darf ich den Button nur im Kundenkonto oder hinter einem Login platzieren?
Nein. Eine Platzierung ausschließlich hinter Login ist unzulässig. Der Button muss öffentlich zugänglich sein (z. B. im Footer auf allen Seiten); zusätzlich im Kundenkonto ist möglich.
Was muss die Eingangsbestätigung per E-Mail zwingend enthalten?
Unverzügliche Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger (E-Mail) mit:
- Inhalt der Widerrufserklärung
- Datum und Uhrzeit des Eingangs
Empfehlenswert: Referenznummer, nächste Schritte/Retoureninfo, Kontakt.
Wie setze ich Teilwiderrufe bei Bestellungen mit mehreren Artikeln korrekt um?
Das Formular muss Teilwiderruf ermöglichen (Auswahl einzelner Positionen/Mengen oder Freitext). Abwicklung: 14‑Tage‑Frist gilt unverändert, Rückzahlung für die widerrufenen Positionen; Zurückbehalt bis Wareneingang oder Nachweis der Rücksendung ist zulässig. Behandlung von Versandkosten beim Teilwiderruf rechtlich/AGB‑konform regeln.